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   OVG Saarland, 21.02.2020 - 2 A 168/19   

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https://dejure.org/2020,3340
OVG Saarland, 21.02.2020 - 2 A 168/19 (https://dejure.org/2020,3340)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.02.2020 - 2 A 168/19 (https://dejure.org/2020,3340)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. Februar 2020 - 2 A 168/19 (https://dejure.org/2020,3340)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 20 Abs 2 S 3 SchulOG SL, § 38 Abs 1 S 2 SchulMG SL
    Verteilung eines Schreibens der Elternvertretung in der Schule, Information der Eltern über Dienstaufsichtsbeschwerden als Grund für die Absage einer Skilehrfahrt - Rüge von Verfahrensfehlern im Berufungszulassungsverfahren ersetzt keine Beweisanträge in der ersten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Dienstaufsichtsbeschwerde; Elternvertretung; Skilehrfahrt; Sportunfall; Verfahrensfehler; Zeuge; Zulassungsantrag: Verteilung eines Schreibens der Elternvertretung in der Schule, Information der Eltern über Dienstaufsichtsbeschwerden als ...

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren; Rechtsstreit um die Verteilung eines Schreibens der Elternvertretung in der Schule; Information der Eltern über Dienstaufsichtsbeschwerden als Grund für die Absage einer Skilehrfahrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Datenschutz - Information der Eltern über Dienstaufsichtsbeschwerden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2020 - 2 A 168/19
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2020 - 2 A 168/19
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2020 - 2 A 168/19
    Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2020 - 2 A 168/19
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - juris).
  • BVerwG, 03.01.2012 - 2 B 72.11

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Vorrang bestimmter Beweismittel

    Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2020 - 2 A 168/19
    Ebenso wenig lässt sich der Vorschrift entnehmen, mit welcher Intensität und Detailschärfe das Gericht den Sachverhalt zu erforschen hat; diese Frage wird vielmehr von § 86 Abs. 1 VwGO beantwortet.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.1.2012 - 2 B 72/11 -, juris (m.w.N.)) Sofern die Klägerinnen der Ansicht waren, dass der Schulleiter im erstinstanzlichen Verfahren als Zeuge hätte vernommen werden sollen, hätten sie frühzeitig in der mündlichen Verhandlung einen entsprechenden Beweisantrag stellen oder jedenfalls darauf hinwirken können, dass er während der Vergleichsverhandlungen den Sitzungssaal - wie die übrigen bereiten Zeugen - verlässt.
  • OVG Saarland, 24.01.2011 - 2 A 82/10

    Ermessensausweisung eines Straftäters; eheliche Lebensgemeinschaft; Beiladung des

    Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2020 - 2 A 168/19
    Bloße Ankündigungen von Beweisanträgen in die mündliche Verhandlung vorbereitenden Schriftsätzen oder die Benennung von Zeugen im Vorfeld der mündlichen Verhandlung sind insoweit nicht ausreichend.(vgl. Beschluss des Senats vom 24.1.2011 - 2 A 82/10 -, juris).
  • OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20

    Anspruch eines Vaters auf Einsicht in Akten des Jugendamtes

    Ebenso wie das auf die Prüfung von Gründen nach § 124 Abs. 2 VwGO beschränkte Zulassungsverfahren beziehungsweise eine in seinem Rahmen erhobene Rüge unzureichender Sachaufklärung in dem Rahmen kein geeignetes Mittel darstellt, um in erster Instanz nicht gestellte Beweisanträge zu ersetzen oder "nachzuholen", [vgl. etwa OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 254/20 -, Juris und Nr. 85 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, sowie vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, bei Juris und Nr. 92 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, und vom 21.2.2020 - 2 A 168/19 -, bei Juris und Nr. 87 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, wonach die bloße Ankündigung von Beweisanträgen im Vorfeld der mündlichen Verhandlung nicht ausreichend ist und es gegebenenfalls dem Prozessbevollmächtigten obliegt, wenn er mit der Verhandlungsführung nicht einverstanden ist, das in der mündlichen Verhandlung zu rügen] gilt das entsprechend für die unterbliebene Einleitung eines sog. In-Camera-Verfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO vor dem nach geltendem Prozessrecht allein für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Vorlage von Akten zuständigen Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts.
  • OVG Saarland, 25.03.2020 - 2 A 85/20

    Vertretungszwang im Anhörungsrügeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht

    Die Anhörungsrüge der Klägerin zu 2. gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21. Februar 2020 - 2 A 168/19 - wird als unzulässig verworfen.

    Die gemäß § 152a VwGO erhobene Anhörungsrüge der Klägerin zu 2. gegen den ihr mittlerweile auch persönlich am 6.3.2020 in der richtigen und vollständigen Ausfertigung zugestellten Beschluss des Senats vom 21.2.2020 - 2 A 168/19 - ist unzulässig.

  • OVG Saarland, 25.05.2021 - 2 A 85/21

    Ausweisung von Straftätern (Staatenlosigkeit)

    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.4.2021 - 2 A 370/20 -, Juris, vom 16.11.2020 - 2 A 254/20 -, Juris und Nr. 85 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, sowie vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, bei Juris und Nr. 92 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, und vom 21.2.2020 - 2 A 168/19 -, bei Juris und Nr. 87 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, wonach die bloße Ankündigung von Beweisanträgen im Vorfeld der mündlichen Verhandlung nicht ausreichend ist] Das gilt hier insbesondere mit Blick darauf, dass der Kläger in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts nicht nur persönlich anwesend, sondern außerdem dort durch seine rechtskundige Prozessbevollmächtigte vertreten war.
  • OVG Saarland, 08.06.2021 - 2 A 180/20

    Namensrecht: Erneute Änderung des Vornamens

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.2.2020 - 2 A 168/19 -, und vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, beide juris].
  • OVG Saarland, 20.03.2020 - 2 A 229/19

    Zu den Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen

    Bloße Ankündigungen von Beweisanträgen in die mündliche Verhandlung vorbereitenden Schriftsätzen, die Benennung von Zeugen im Vorfeld der mündlichen Verhandlung oder sogenannte Beweisangebote sind insoweit nicht ausreichend.(Vgl. die Beschlüsse des Senats vom 21.2.2020 - 2 A 168/19 - und vom 24.1.2011 - 2 A 82/10 -, juris).
  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 226/22

    Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Berufungszulassungsantrags

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.2.2020 - 2 A 168/19 -].
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